Antragsmodalitäten
Anträge auf Zuwendungen aus dem Stiftungsvermögen können formlos bei der Geschäftsstelle gestellt werden. Auf die Gewährung einer Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Die Zuwendungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen des Vorstandes bewilligt oder abgelehnt.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Angaben über den Antragsteller
- Projektbezeichnung, Projekttermin bzw.- Zeitraum
- Projektbeschreibung
- Gesamtkostenplanung des Projektes
- Finanzierung des Projektes
Der Antragsteller erhält einen Zuwendungs- und/oder Ablehnungsbescheid und weitere Informationen.
Handlungsgrundsätze der Stiftung
- Die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt in Form einer finanziellen Anschubfinanzierung neuer innovativer Projekte freier und kommunaler Träger der Jugendhilfe; aber ebenso für individuelle Hilfsangebote und Unterstützung von Chemnitzer Kindern und Jugendlichen.
- Die geförderten Projekte sollen modellhaft sein und Kreativität widerspiegeln, sich in besonderem Maße an den Bedürfnissen junger Menschen orientieren so wie vernetzt und kooperativ sein.
- Eine Förderung laufender Projekte kann erfolgen, wenn inhaltlich neue Aspekte deutlich hervortreten und eine Abgrenzung zur Regel- und Projektfinanzierung gegeben ist.